Kosten
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in einer sehr differenzierten funktionellen Labor-Diagnostik, der individuellen Beratung und der regulatorischen Therapie. Für jede Patientin/jeden Patienten erarbeite ich die Labor-Diagnostik neu und erstelle einen individuellen Therapieplan, je nach Befinden, Verlauf und Möglichkeiten. Diese ganzheitliche und auf die persönliche Situation fokussierte Behandlungsweise geht weit über eine normale medizinische Versorgung hinaus und ist damit sehr zeitintensiv.
Um hier eine angemessene Vergütung zu gewährleisten, verwende ich aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nach der ich mich richten muss, sogenannte Analog-Ziffern. Dies betrifft nicht nur die Zeit, die ich persönlich mit Ihnen verbringe, sondern auch die umfangreichen Vor- und Nachbereitungen unserer Gespräche. Dabei werden Ziffern aus der GOÄ, die für eine ähnliche Leistung in der GOÄ aufgelistet sind, mit einem „A“ als Zusatz „analog“ in Rechnung gestellt und je nach Behandlungsvertrag auch noch gesteigert.
Diese Vorgehensweise ist in der Privatabrechnung üblich, die Kassen können allerdings sowohl die Analogziffern als auch die Steigerungen über den Faktor x2.3 ablehnen. Kassen sind nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Sie müssen die Leistungen für akute und chronische Krankheiten tragen, aber sie sind nicht zuständig für die Gestaltung von Gesundheit und guter Funktion oder für das Vorbeugen eines Funktionsverlustes.
Prävention, funktionelle Diagnostik und ganzheitliche regulierende Therapie, so wie ich sie in der Praxis anwende, gehören nicht zum regulären Bestandteil der deutschen Krankenversorgung. Die Patientin/der Patient hat ggf. sowohl die Beratungsleistungen, die Gesprächsvor- und Nachbereitung sowie die individuelle Umsetzung von Diagnostik und Therapie als auch die Kosten anderer Leistungserbringer (beispielsweise Laborkosten) oder nicht erstattungspflichtige Medikamente (wie Vitamine, Mineralien, Hormone etc.) selbst zu tragen.
Bei Privatversicherten hängt die Übernahme der Kosten für ärztliche Leistungen zum einen von dem Vertrag ab, den sie mit ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben und zum anderen von ihren bestehenden Krankheiten und Beschwerden. Auf dieser Grundlage entscheidet die Private Krankenversicherung über die Erstattung der Rechnungen. Gesetzlich Versicherte müssen alle Kosten selbst übernehmen.
Zu Beginn der Behandlung erhalten Sie entsprechende Patienteninformationen zur Kostenübernahme sowie meine aktuelle Gebührentabelle ausgehändigt, aus der mein Abrechnungsverfahren für Sie hervorgeht. Dieses bildet die Basis für unseren Behandlungsvertrag. Auf diese Weise sind Umfang und Art der Abrechnung für Sie stets transparent und nachvollziehbar. Für Rückfragen stehen mein Team und ich Ihnen gern zur Verfügung.